
Pflegeentgelt - Angebote

Pflegeentgelt und Betreuungsangebote
für Haushaltshilfe: Stundensätze ab 14.50,- Euro exklusiv. MwSt.
Tagessätze für 24 Stunden - Betreuung exklusiv MwSt - Empfohlene Richtwerte für Heimhilfetätigkeiten - ähnliche Ausbildung Höher qualifizierte Betreuungskrafte.
A - ( Pflegestufe 0 - 3 ) von Euro 60,- bis Euro 75,-B - ( Pflegestufe 4 - 7 ) ab Euro 70,- je nach Leistung und Pflegestufe
mögliche Fahrtkosten ab 75,- Euro jede Betreuer/in (abhängig von der tatsächlichen Fahrtstrecke pro Monat)
Nach unverbindliches Beratungsgespräch, verrechnen wir, für die vorgesehenen gemeinsamen Ausgearbeiteten überschaubaren Leistungen nach Vertragsvereinbarung, je nach Leistung, Aufwendungen und Auswahl von Betreuung und Einführung, sowie Kurzzeitbetreuung mit einem festgelegten monatl. Betreuungsentgelt, sowie ein Honorarentgelt mit einem Einmalbetrag, bzw. Vermittlungshonorar von Pflegedienstleistungen und hierfür vorgeschriebenen gesetzlichen Qualitätskontrollen, für die 24 Stunden Pflege-Betreuer/innen, je nach Pflegestufe und Leistung, ab dem abgeschlossenen Betreuungsvertrag für die gesamte Laufzeit.
Bei Betreuungsstart, absolviert jede Personenbetreuer/in einen Probeturnus bei Ihnen. Sollte sich in diesem Probeturnus herausstellen, dass Ihre Personenbetreuer/in doch nicht zu Ihnen passt, sorgen wir um eine/n neue/n, jede weitere ist kostenpflichtig.
Honorar/Service Leistungen :
- Erstgespräch, Aufnahmeprotokoll dazugehörende Erstberatung sind Kostenlos
Nach Vertragliche Vereinbarung je nach Aufwand:
- einmalige Honorarvermittlung : inkl. MwSt. ab Euro 120,- bis Euro 696,-
- für 24 Stunden Pflege& Betreuung / Service Top - Betreuungsbeitrag: monatlich inkl. MwST. ab Euro 150,-
- für Mobile Betreuung/-Pflegedienstleistung / Service Top - Betreuungsbeitrag: monatlich inkl. MwST. ab Euro 75,- ,,Service Top Leistungen" beinhalten :
- Ausführliche Bearbeitung von Verträgen
Vermittlungsgespräche mit Betreuer/innen
- Organisatorische Verwaltung
regelmäßige Besprechung mit Pflege und Betreuungskräften
regelmäßige Qualitätskontrollen
Beratungsgespräche und Angebote
- Persönlicher Ansprechpartner/In
Bedarfsorientierte Beratung und Pflegeangebote
Tierfreundliche Pflege - Betreuungskräfte
Stätige Sorgetragung von Qualifizierten Pflege - Betreuungskräfte
Unterstützung bei Pflegegeld und Förderung
Unterstützung bei Behördenwege
Unterstützung bei Rundum-Betreuung
Unterstützung bei Betreuungswechsel
Unterstützung bei diversen Hilfestellungen
Stetige Weiterentwicklung des Betreuungsangebots.
Services, von vielseitige persönlicheren Betreuung
Zusammenstellung monatliche Kostenrechnung
monatliche Rechnungslegung
regelmäßige Kostenkontrolle diesbezügliche vereinbarte Pflegehonorare sowie Reiseendgeld
Sozialer Betreuungsdienst
Pflegegeld und Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Bitte
beachten Sie, dass es bei Unterstützungsbedarf im Alltag ein
staatliches Pflegegeld gibt, das Sie beantragen können. Darüber hinaus
wird die 24-Stunden-Betreuung, mit, bis zu 550,- Euro pro Monat gefördert.
Das Sozialministerium hat ein Fördermodell entwickelt, mit dem Leistungen an pflegebedürftige Personen oder deren Angehörige aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung gewährt werden können. Ein Zuschuss kann ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz beantragt werden.
Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt maximal € 550 pro Monat. Bei der Beschäftigung von zwei unselbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt der Zuschuss maximal € 1.100 pro Monat. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.
Erste Anlaufstelle bei Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und für die Antragstellung ist das Sozialministeriumservice mit seinen 9 Landesstellen.
Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Um eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Bedarf einer bis zu 24-Stunden-Betreuung
- Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 3
- Vorliegen eines Betreuungsverhältnisses zur pflegebedürftigen Person, zu einem Angehörigen oder zu einem gemeinnützigen Anbieter
- Die Betreuungskräfte müssen entweder eine theoretische Ausbildung, die im Wesentlichen derjenigen eines Heimhelfers bzw. einer Heimhelferin entspricht, nachweisen oder seit mindestens sechs Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt haben. Alternativ dazu muss eine fachspezifische Ermächtigung der Betreuungskraft zu pflegerischen Tätigkeiten vorliegen.
Einkommensgrenze für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Bei der Antragstellung wird das Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die Einkommensgrenze beträgt € 2.500 netto monatlich, wobei Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben. Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um € 400 bzw. um € 600 für behinderte, unterhaltsberechtigte Angehörige. Die Förderung wird unabhängig vom Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt.
Pflegestufen - SVA
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegebedarf. Es sind sieben Stufen vorgesehen. Erforderlich ist ein Pflegebedarf in einem bestimmten zeitlichen Mindestausmaß, ab der Stufe fünf gelten zusätzliche Kriterien.
Es gibt 7 Stufen.
Seit dem Jahr 2020 wird das Pflegegeld jährlich mit dem Pensionsanpassungsfaktor erhöht.
1 Pflegestufe EUR 160,10 65 Stunden
2 Pflegestufe EUR 295,20 95 Stunden
3 Pflegestufe EUR 459,90 120 Stunden
4 Pflegestufe EUR 689,80 160 Stunden
5 Pflegestufe EUR 936,90 180 Stunden
und zusätzlich ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand, insbesondere Notwendigkeit
- der dauernden Bereitschaft einer Pflegeperson
- der regelmäßigen Nachschau durch eine Pflegeperson in relativ kurzen, jedoch planbaren Zeitabständen (mindestens auch eine einmalige Nachschau in den Nachtstunden) oder
- von mehr als fünf Pflegeeinheiten, davon auch eine in den Nachtstunden
6 Pflegestufe EUR 1.308,30 180 Stunden und
- zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen regelmäßig während des Tages und der Nacht oder
- dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht auf Grund von Eigen- oder Fremdgefährdung
7 Pflegestufe EUR 1.719,30 180 Stunden und
- keine zielgerichteten Bewegungen aller vier Extremitäten oder
- ein gleich zu achtender Zustand
- Mehr zu Thema:
Beratung u. Info für Betreuungssuchende
2563 Pottenstein Hauptstraße 11
Mobil : 0677 621 31 888 E-Mail: betreuungshilfe@gmx.at
Zusammenarbeit mit

Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1, 1010 Wien
https://www.sozialministerium.at
Webseite: Amt der NÖ Landesregierung 3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
